«Hochhausgebiete» mit behördenverbindlichen Ausschlussgebieten und Eignungstypen
Höhenvergleich markanter Akzente im Perimeter
Synthesekarte «Eignungsgebiete für Hochhaustandorte»
Das bestehende Hochhauskonzept stammt aus dem Jahr 2008 und ist für die Gemeinden nicht verbindlich. Der Gemeindeverband hat den Anspruch, dass das Konzept behördenverbindlich für die Mitgliedsgemeinden von LuzernPlus werden soll. In der Folge wird das Konzept überarbeitet indem laufende Planungen mitgenommen und die Spielregeln für den Umgang mit Hochhäusern gemeinsam neu definiert werden.
Das Hochhauskonzept definiert aus regionaler Sicht, wo die Möglichkeitsgebiete für Hochhäuser liegen und wo keine Hochhäuser in Frage kommen. Die Möglichkeitsgebiete umfassen Gebiete, wo Hochhäuser von den kommunalen Behörden geprüft werden können. Im Weiteren legt das Konzept den Umgang mit bestehenden und industriell genutzten Hochhäusern sowie Turmbauten fest. Im Konzept sind die Qualitätsstandards für den Bau, die Freiräume und den Schattenwurf festgelegt. Ebenso definiert es einheitliche Methoden für die Planungsverfahren innerhalb der Gemeinden. So erhalten alle Beteiligten unabhängig vom Standort eines Hochhauses dieselben Rahmenbedingungen.
Im Sommer 2017 fand eine Vernehmlassung bei den Gemeinden sowie der Dienststelle Raum und Wirtschaft des Kantons statt. Nach der Überarbeitung hat LuzernPlus das Regionale Hochhauskonzept vom 7. November bis 15. Dezember 2017 öffentlich aufgelegt. Die Delegiertenversammlung von LuzernPlus hat das regionale Hochhauskonzept am 8. Juni 2018 genehmigt.
Region Luzern (LU, NW)
Gemeindeverband LuzernPlus
Eckhaus (Projektleitung)
In Zusammenarbeit mit Dr. Hans Naef (GSP AG, Experte Wirtschaftlichkeit) und Pierre Feddersen (Feddersen & Klostermann, Experte Städtebau).
Hochhauskonzept, 2016 – 2017
Öffentliche Mitwirkung, 2017