Eckhaus


Altstadt Brugg

Die Stadt Brugg revidiert ihre Bau- und Nutzungsordnung, wobei die Altstadt von Brugg in diesem Zuge vertieft betrachtet wurde.

Der Auftrag beinhaltet zwei Teile. Der erste Teil umfasst stadträumliche Grundüberlegungen mit Leitsätzen zur Altstadtentwicklung, Aussagen zu Leitnutzungen in den verschiedenen Gassen sowie zu Qualitäten und Potenzialen der Substanz. Die stadträumlichen Grundüberlegungen stellen kein umfassendes Entwicklungskonzept für die Altstadt Brugg dar. Sie sind vielmehr Grundlage, um einerseits die relevanten Fragen für die Erarbeitung des Altstadtreglements beantworten zu können und andererseits eine Stossrichtung der Altstadtentwicklung aufzuzeigen, die in künftigen Schritten weiter ausgearbeitet und ergänzt werden kann. Der zweite Teil enthält – abgeleitet von den stadträumlichen Grundüberlegungen – das Altstadtreglement. Es beinhaltet das Verfahren zum Beratungs- und Bewilligungsprozess sowie Vorschriften zur Gestaltung von Bauten, Dach, Aussenraum und Reklamewesen. Das Altstadtreglement ergänzt die Bestimmungen der BNO und fasst bestehende Merkblätter und Regulative zusammen. Die Erarbeitung beider Teile wurde durch ein Begleitgremium unterstützt. Das Fachwissen der Mitglieder des Gremiums wurde im Rahmen von 5 Workshops aktiviert und integriert.

Das Reglement ist grundeigentümerverbindlich. Die Stadträumlichen Grundüberlegungen sind behördenverbindlich.

Ort

Stadt Brugg (AG)

Auftraggeberin

Stadt Brugg, Planung und Bau

Bearbeitung

Eckhaus

Phasen/Zeitraum

Stadträumliche Grundüberlegungen, 2017
Altstadtreglement, 2017-2018


Eckhaus AG
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